Antworten:
Um es einfach zu sagen, NEIN! Die meisten BU, das steht in den Versicherungsbedingungen, sichern den zu letzt ausgeübten Beruf ab. Ob eine Umorientierung sinnvoll ist, das weiß Ihr Berater des Vertrauens.
Das steht in den Bedingungen… Das hilft Ihnen jetzt nicht wirklich, oder?
Mein Tipp: Wenden Sie sich bei jeder Veränderung an Ihren Versicherungsmakler. Er weiß, ob was zu tun ist und was. Vielleicht verändert sich der Beitrag, vielleicht kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsfragen erhöht werden….
Man muss nicht, aber mann kann. Grundsätzlich ist man in guten Tarifen auch nach einer Umschulung zum alten Beitrag im neuen Beruf abgesichert.
Ist man im neuen Beruf weniger gefährdet berufsunfähig zu werden, macht es Sinn, eine Anpassung zu überprüfen. Vielleicht ist man dann sogar günstiger versichert. Entscheidet sich der Zahnarzt (=geringes Risiko) doch lieber Fahrradkurier (=hohes Risiko) zu werden, zahlt er weiterhin den geringen Versicherungsbeitrag eines Zahnarztes, ist aber als Fahrradkurier versichert.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, das richtige zu tun, informieren Sie am besten Ihren Versicherungsmakler bei jedem Berufswechsel.
In der Regel ist eine berufliche Veränderung nicht meldepflichtig. Wenn, dann ist die versicherte Rente gegenüber dem Einkommen, sofern sich dieses verändert hat, anzupassen.
3 passende Publikationen von Frank Dietrich



Weitere Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit
3 Antworten