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Unter einer Arbeitsunfähigkeit versteht man im allgemeinen die zeitlich begrenzte Krankschreibung durch seinen Arzt. Der Nachweis gegenüber des Arbeitgebers bzw. der Krankenversicherung erfolgt über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Gelber Schein).
Erwerbsunfähig ist, wer langfristig (mindestens ein halbes Jahr) außerstande ist auch nur einer einzigen Arbeitstätigkeit nachzugehen. Dabei spielt der zuletzt ausgeübte Beruf oder die Qualifikation keine Rolle. Gegen Erwerbsunfähigkeit sollte man sich absichern, wenn man aus gesundheitlichen Gründen keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bekommen kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die umfassendste Absicherung der Arbeitskraft, die man haben kann. Die besten Tarife überprüfen nicht nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern überprüfen die vor Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit (also die Art und Weise, wie man zuletzt gearbeitet hat). Ist dies nicht mehr möglich, bekommt man die vereinbarte BU-Rente.
Der Unterschied liegt in den rechtlichen Definitionen der Begrifflichkeit.
Bei der Arbeitsunfähigkeit geht man von einer zeitnahen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit aus. Bei der Berufsunfähigkeit hingegen geht man von einem wesentlich längeren Zeitraum aus, möglicherweise ohne Ende. Bei der Erwerbsunfähigkeit geht es zudem noch um die Beurteilung der Restfähigkeiten in Bezug auf eine mögliche andere Tätigkeit.
Achtung: die Übergänge sind oftmals unklar formuliert, wenn es um eine Absicherung geht.
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