Welchen Einfluss hat die Gesellschaftsform auf Ursachen und Lösungsansätze eines Streits zwischen den Gesellschaftern?

3 Expertenantworten: Foto von Lothar Müller-Güldemeister Foto von Philipp Fürst Foto von Dr. Michael Knieß

Antworten:

Foto von Lothar Müller-Güldemeister
Antwort von Lothar Müller-Güldemeister .
Jurist Lothar Müller-Güldemeister Berlin

Die Gesellschaftsform als solche hat nach meinen Erfahrungen so gut wie keinen Einfluss auf Ursachen und Lösungen eines Gesellschafterstreites. Wesentlich wichtiger ist die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, welche auf die im Einzelfall vorliegenden persönlichen und sachlichen Verhältnisse des Unternehmens und seiner Gesellschafter zugeschnitten ist.  generell muss man aber sagen, dass die Gründe für einen Gesellschafterstreit so vielfältig sein können wie die für einen Ehestreit. Für alle denkbaren Fälle im Vorhinein einen Lösungsansatz bereit halten zu wollen, halte ich für illusorisch. 

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

1 passende Publikation von Lothar Müller-Güldemeister

Cover zu Das Recht und sein Preis - Der Fall Foris
Foto von Philipp Fürst
Antwort von Philipp Fürst .
Rechtsanwalt Kanzlei Philipp Fürst Bremen

Die Gesellschaftsformen sind selten der Grund für Gesellschafterstreitigkeiten. Grundsätzlich streitigkeitsgefährdet  sind meistens Abstimmungen, Gewinnverteilung, Gesellschafterwechsel und Tod eines Gesellschafters. Als streitgefährdet dürfen auch Aktiengesellschaften betrachtet werden, bei denen sich der Großteil der Aktien in Streubesitz und deren Geschäftsführung und Aufsichtsrat von mehr oder weniger anonymen und wechselnden Mehrheitsaktionären beeinflusst werden.

Unternehmen, deren Gesellschaftsanteile sich schon über Generationen ausschließlich oder zumindest mehrheitlich im Besitz einer Familie befinden, auch wenn die Zahl von Familienmitgliedern als Gesellschafter gegebenfalls verteilt auf mehrere Generationen zunimmt, zeigen immer wieder, dass der unternehmerische, gesellschaftliche Konsens als Kardinalpflicht zur Erhaltung des Unternehmens am Ende immer Vorrang hat, auch wenn diese Entscheidung für den einzelnen Gesellschafter mitunter auch schmerzhaft sein mag wie z. B. bei der Entscheidung, wer unter mehreren Mitgliedern der Geeignete ist, das Unternehmen zu führen.  

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

1 passende Publikation von Philipp Fürst

Cover zu MoMiG – Modernisierung des GmbH Rechts
Foto von Dr. Michael Knieß
Antwort von Dr. Michael Knieß .
Referatsleiter Wirtschaftsförderung Dr. Michel Knieß Berlin

Die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen wird in der Betriebswirtschaftslehre umfassend dargestellt.

Streit kann überall auftreten, egal in welcher Rechtsform und der Zahl der Eigentümer/ Eigentümerinnen. Ansätze greifen daher besonders in Vorfeld, um Streits zu vermeiden bzw. durch neutrale Unterstützung zu moderieren.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.



Weitere Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht