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Die Regelaltersrente beginnt für alle, die ab 1964 geboren sind, erst mit dem 67. Lebensjahr.
Alle die vor dem 01.01.1964 geboren sind, können die Regelaltersrente früher in Anspruch nehmen.
Rentenberater, Versicherungsberater, Kanzleinhaber Sommer, Diamantis und Kollegen Stuttgart
Die Regelaltersrente ist der reguläre Renteneintritt ohne Rentenabschläge und mit der Möglichkeit rentenunschädlich hinzuzuverdienen. Der Jahrgang 1952 kann mit 65 + 6 Monate, der Jahrgang 1953 mit 65 + 7 Monate, der Jahrgang 1954 mit 65 + 8 Monate, der Jahrgang 1955 mit 65 + 9 Monate, der Jahrgang 1956 mit 65 + 10 Monate und der Jahrgang 1957 mit 65 + 11 Monate die Regelaltersrente beziehen.
Bezüglich steuerlich optimierter weiterer Beitragseinzahlung bei Bezug der Regelaltersrente fragen Sie Ihren Rentenberater und Steuerberater.
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