Welche ist die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt?

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Bielefeld

Die Regelaltersrente beginnt für alle, die ab 1964 geboren sind, erst mit dem 67. Lebensjahr.
Alle die vor dem 01.01.1964 geboren sind, können die Regelaltersrente früher in Anspruch nehmen. 

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Rentenberater, Versicherungsberater, Kanzleinhaber Sommer, Diamantis und Kollegen Stuttgart

Die Regelaltersrente ist der reguläre Renteneintritt ohne Rentenabschläge und mit der Möglichkeit rentenunschädlich hinzuzuverdienen. Der Jahrgang 1952 kann mit 65 + 6 Monate, der Jahrgang 1953 mit 65 + 7 Monate, der Jahrgang 1954 mit 65 + 8 Monate, der Jahrgang 1955 mit 65 + 9 Monate, der Jahrgang 1956 mit 65 + 10 Monate und der Jahrgang 1957 mit 65 + 11 Monate die Regelaltersrente beziehen.

Bezüglich steuerlich optimierter weiterer Beitragseinzahlung bei Bezug der Regelaltersrente fragen Sie Ihren Rentenberater und Steuerberater.

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