Welche Auflagen gibt es für den Renteneintritt mit 60 Jahren?

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Partner Steffen Arndt Nürnberg

Eine Altersrente kann mit 60 Jahren nicht (mehr) bezogen werden. Die enstprechenden Rentenarten (Altersrente für Frauen, für Schwrbehinderte, nach Arbeitslosigkeit) wurden abgeschafft bzw. das Renteneintrittsalter nach oben verschoben.

Der fühestmögliche Rentenbeginn für einen 1956 Versicherten ist 60 Jahre und 10 Monate, sofern er schwerbehindert ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.

 Allenfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung käme mit 60 Jahren in Betracht.

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