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Eine Altersrente mit 60 Jahren gibt es nicht mehr. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist für Schwerbehinderte ist für den Geburtsjahrgang 1956 60 Jahre und 10 Monate und wird schrittweise auf 62 Jahre angehoben (ab Geburtsjah 1964 und später).
Wer nicht schwerbehindert ist (Achtung: eine Gkeichstellung mit Schwerbehinderten genügt hier nicht!) kann frühestens mit 63 Jahren in die Altersrente gehen.
Für beide Rentenarten ist es ab Voraussetzung, dass die 35jährige Wartezeit erfüllt ist.
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