Antworten:
Unter Frührente wird meist die Rente wegen Erwerbsminderung (früher Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente genannt) gemeint. Die Voraussetzunge ist zum einen die Entrichtung von 36 Monaten an Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 60 Monate vor Eintritt des Leistungsfalls. Darüber hinaus muss das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunde gesunken sein bzw. auf unter 6 Stunden für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
1. Eine schwere körperliche oder psychische Erkrankung
2. Ein ärztliches Attest, dass täglich weniger als 3 Stunden gearbeitet werden können
3. Eine vorherige mehr als 5-jährige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
4. Antrag bei der Rentenversicherung oder Reha-Antrag bei Krankenkasse