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Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & Fachanwalt für IT-Recht AßHOFF.Legal Frechen
Für das Onlinemarketing sind eine Vielzahl von Gesetzen relevant. Es kommt ganz drauf an, was konkret beworben wird. Insbesondere das UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) hat viele Einfallstore, angefangen bei Preisangaben, Produktkennzeichnung, Nachahmungsschutz, Datenschutz etc.
Man sollte wenigstens folgende Gebiete im Auge haben:
- Wettbewerbsrecht (UWG) mit sämtlichen Nebengebieten, z.B. Preisangaben, Produktkennzeichnungspflichten, etc.
- Markenrecht
- Designrecht
- Datenschutzrecht / Pflichten aus dem Telemedien Gesetz (TMG)
- Urheberrecht
- ggf. E-Commerce & AGB Recht
Da es letztlich auf die jeweilige Marketingmaßnahme ankommt ist die konkrete Beantwortung schwierig. Jedenfalls sollte man Rechtsrat einholen, wenn man sich selbst unsicher ist, da ggf. ein Dritter eine Abmahnung aussprechen kann und dann ggf. kurzfristig die Marketingmaßnahme gestoppt werden muss. Dies empfiehlt sich auch, wenn man als Dienstleister Maßnahmen für Kunden erstellt, da diese in der Regel bei einem Verstoß Regress nehmen werden.
Für weitere Auskünfte stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Guido Aßhoff
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Was ist Online Marketing Recht?
Das Online Marketing Recht ist eine Querschnittsmaterie, welche unterschiedliche Rechtsgebiete wie insbesondere das
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Persönlichkeitsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Strafrecht
- und den Datenschutz
tangiert.
Schön zusammengefasst hier:
https://www.youtube.com/watch?v=P5Su36Lfgp0
Derzeit sind es aus datenschutzrechtlicher Sicht § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das Telemediengesetz und als Auffanggesetz das derzeitige Bundesdatenschutzgesetz. Ab dem 25. Mai 2018 ist es - sofern die EU-ePirvacy-Verordung (ePrivVO) von Europa-Parlament und Ministerrat rechtzeitig verabschiedet wrid, die ePrivVO mit Verweisen auf die EU-Datenschutzgrundverordnung. Sollte die ePrivVO nicht rechtzeitig verabschiedet werden, so gilt bis zu derem Gültigwerden weiteren § 7 UWG und die DSGVO.
Die anderen Rechtsgebiete wurden ja bereits genannt.
Das Online-Marketing ist aus rechtlicher Siche ein sehr weites Feld und eine kurze und prägnante Antwort hier kaum möglich. Es müssen vor allem die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts, des Marken- und Designrechts, des Urheberrechts und des Datenschutzrechts beachtet werden, wobei sich hier zahlreiche »Einfallstore« für weitere relevante Rechtsgebiete eröffnen.
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Welche Bestimmungen letztlich relevant sind, hängt davon ab, was man im Internet präsentieren möchte. Es macht einen Unterschied, ob man auf einer Homepage sich oder sein Unternehmen präsentieren oder ob man Produkte anbieten oder gar nur verrmitteln will (Plattform). Relevant sind hauptsächlich:
- Wettbewerbsrecht und seine Nebengesetze wie Preisangaben
- relevante Gesetze zur Produktdeklaration und seiner Sicherheit
- Spezialgesetze wie berufsbezogene Regelungen
- Urhebergesetz
- Markengesetz
- Datenschutzgesetz
- Telemediengesetz
- möglicherweise E-commerce
- AGB Recht
Was im Einzelfall zu beachten ist, wissen spezialisierte Fachleute.
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