Unser Steuerberater sagt, die Deckungsbeitragsrechnung sei nur für die Fälle, bei denen man mit der Vollkostenrechnung nicht mehr zum Zuge kommt. Grundsätzlich muss aber mit der Vollkostenrechnung kalkuliert werden! Stimmt das?

1 Expertenantwort: Foto von Rüdiger Hildebrandt

Antworten:

Foto von Rüdiger Hildebrandt
Antwort von Rüdiger Hildebrandt .
Experte für Unternehmenssteuerungssysteme Rüdiger Hildebrandt München

Diese Irrlehre ist leider weit verbreitet und wird manchmal sogar an Universitäten, Hoch- und Fachschulen gelehrt. Berater, Lehrer, etc. die sich in einer Position befinden, zu der Unternehmer fast blindes Vertrauen haben, handeln hochgradig verantwortungslos wenn sie zu dieser „Methode“ raten. Denn: Ein Instrument zur Erfassung der nicht weiter verrechneten Gemeinkosten bieten sie nicht an und wie mit diesen nicht weiter verrechneten Gemeinkosten zu verfahren ist, sagen sie auch nicht. Aus meiner Sicht ist das eine klare Aufforderung zum unternehmerischen Blindflug. Nicht nur in der Fliegerei kann der schnell tödlich enden.

Einen Experten, der sich zeitlebens in Märkten bewegt hat, die extremem Preisdruck, Kostendruck, etc. also dem ganz normalen Marktstress ausgesetzt waren und der Unternehmen hierfür neu ausgerichtet hat, erreichen Sie per Klick auf den Link/Namen.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

3 passende Publikationen von Rüdiger Hildebrandt

Cover zu Beliebte Fragen an  einen 10minutes-Experten
Cover zu Forderungsmanagement - praktisch
Cover zu Poster für die Forstmesse 2012 in Bopfingen


Weitere Fragen zum Thema Deckungsbeitragsrechnung