Privatinsolvenz: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

2 Expertenantworten: Foto von Ulli Engelmann
...

Antworten:

Foto von Axel Ehrhardt
Antwort von Axel Ehrhardt .
Polling

Die Gerichtskosten schwanken zwischen 1.500 € und 3.500 €. Die Besonderheit hierbei ist jedoch, dass diese Kosten zunächst für die Dauer des Insolvenzverfahrens (= 6 Jahre) gestundet (= Zahlungsaufschub) werden. Das heißt, die Landesjustizkasse übernimmt die Kosten. Sollte der Insolvenzschuldner während des Insolvenzverfahrens pfändbares Einkommen erzielen, werden davon die Kosten des Verfahrens bezahlt. Sind nach dem Insolvenzverfahren noch Kosten übrig, können diese vier Jahre lang vom Insolvenzschuldner zurückgefordert werden, wenn dieser hierzu wirtschaftlich in der Lage ist. Dabei gelten die Einkommensgrenzen der Prozesskostenhilfe. In aller Regel ist es so, dass die Kosten vom Insolvenzschuldner durch seine über 5 oder 6 Jahre andauernden monatlichen Zahlungen vollkommen getilgt werden und eine Nachforderung nur in seltenen Fällen eintritt.

Die Anwaltskosten für die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens sind abhängig von der Anzahl der Gläubiger und dem Umfang der Arbeit (= Aufarbeitung von Gläubigerlisten, Anschreiben an Gläubiger, Zusammenarbeit mit dem Mandanten etc.), die für das Verfahren aufzuwenden ist. Als Orientierungshilfe muss von Kosten zwischen 750 € und 2000 € ausgegangen werden.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Ulli Engelmann
Antwort von Ulli Engelmann .
Verhandlungsexperte Mediator Engelmann GbR Chemnitz

Nehmen wir mal ein Beispiel an: Der Schuldner hat bei mehreren Gläubigern insgesamt Verbindlichkeiten von 75.000 €.

Seine InsO-Kosten würden dann ca. 2.140 € betragen

Die Massekosten im Insolvenzverfahren wären dann ca. 1.425 €. (2.5 Gebühren nach §34 GKG zzgl. ca. 95 € Auslagen und min. 1.112 € Kosten des Insolvenzverwalters)

Die Treuhänderkosten betragen bei 4 Jahren Wohlverhalten ca. 715 €

Der pfändbarer Teil des Jahreseinkommens (Insolvenzmasse) wären 2.337 € (194.75 € mtl.)

In 5 Jahren könnten so ca. 11.685 € verteilt werden davon an die Gläubiger ca. 9.550 €.

Bei Antragstellung könnten in 5 Jahren die Kosten beglichen und bei einer Verfahrensdauer von 1 Jahr 12,73% der Schulden getilgt werden. Das ermöglicht eine vorzeitige Restschuldbefreiung gegenüber der Standardvariante mit 6 Jahren Dauer. Daneben gibt es auch noch eine Dauer von lediglich 3 Jahren. Deren Voraussetzungen sind jedoch nicht praxistauglich.

Interessant, aber leider wenig genutzt, ist das Verfahren mit Hilfe eines Insolvenzplanes. Wenn´s zeitlich und fachlich gut läuft, sind Betroffene nach einem Jahr wieder insolvenzfrei.

Ein wesentlicher Mangel bleibt: Sie können nicht wie gewohnt am wirtschaftlichen Leben teilhaben, da die SCHUFA noch Negativeinträge über mindestens 3 Jahre registriert. Ein Unding in einer modernen Gesellschaft – finde ich.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.



Weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz