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Tolle Möglichkeit für einen Neustart. Warum ist er kaum bekannt?
Das Insolvenzplanverfahren ist auch in Verbraucherinsolvenzverfahren möglich.
Damit besteht auch für Verbraucher und ehemalige Selbständige/ Unternehmer, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben, die Gestaltungsmöglichkeit im Insolvenzplanverfahren Gruppen der Gläubiger zu bilden, die über einen Plan abstimmen. Der Plan gelingt, wenn die Mehrheit der Gruppen zustimmt.
Verbraucher haben damit eine tolle Möglichkeit außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens mittels Schuldenregulierungsverfahren eine zeitnahe Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Gut gemanagte Verfahren sind innerhalb eines Jahres abgeschlossen.
Dies eröffnet Chancen für den Schuldner wesentlich schneller schuldenfrei zu sein und so einen Neubeginn zu starten. Nur die mehrjährigen SCHUFA- Einträge sind noch sehr hemmend und nicht mehr zeitgemäß.
Dennoch - informieren Sie sich über diese gute Chance für einen Neuanfang. Viel Erfolg.
Die gesamte Dauer der Entschuldung durch die Privatinsolvenz beträgt je nach Einzelfall zwischen 3 ½ und 6 ½ Jahren.
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