Was versteht man unter einer Insolvenzverschleppung?
Antworten:
Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand, den es aber bei Privatinsolvenzen nicht gibt, sondern nur die Geschäftsführer von GmbH, AG oder GmbH & Co. KG betreffen kann. Hierunter versteht man, dass ein Insolvenzverfahren von den Geschäftsführern zu spät angemeldet wird. Das heißt: der Geschäftsführer ist verpflichtet, sofort Insolvenzantrag zu stellen, sobald er feststellt, dass er seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Tut er dies nicht oder erst verspätet, macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Liegt vor, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht rechtzeitig i.S.d. § 15a InsO gestellt wird, also spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Strafbar ist die verspätete Anmeldung nur fürdie Geschäftsführer oder Vorstände von juristischen Personen.
Weitere Fragen zum Thema Privatinsolvenz
1 Antwort