In welchen groben Schritten läuft eine Privatinsolvenz in der Regel ab?
Antworten:
1. außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahen, ca. 1 Monat
2. Insolvenzantrag und Eröffnung des Verfahrens, ca. 2 Wochen
3. Förmliches Insolvenzverfahren, ca. 1 1/2 bis 2 Jahre.
4. Abschluss und Beendigung des förmlichen Insolvenzverfahrens
5. Wohlverhaltensperiode, regelmäßig 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens
Der vorbereitete und vom Mandanten unterschriebene Insolvenzantrag wird vom Anwalt bei Gericht eingereicht. Das Gericht entscheidet, ob es ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführt. Falls dieses Einigungsverfahren scheitert oder das Insolvenzgericht das Einigungsverfahren ablehnt, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet und das Insolvenzgericht wählt einen Insolvenzverwalter aus. Die Dauer des Privatinsolvenzverfahrens liegt ca. bei 6 bis 12 Monaten. Gleichzeitig mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die Restschuldbefreiung, die entweder 3,5 oder 6 Jahre dauern kann. Deren Dauer ist davon abhängig, wieviel der Mandant in diesen Jahren zahlen kann. Nach Ablauf der Restschuldbefreiung ist der Mandant schuldenfrei und die Zahlung der restlichen Forderungen wird ihm erlassen, unabhängig davon, wieviel er in den zurückliegenden Jahren gezahlt hat. In der Regel sind die Privatinsolvenzverfahren nach ca. 5 ½ Jahren abgeschlossen.
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