Ist ein Ehevertrag immer sinnvoll?

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Nein, ein Ehevertrag ist keineswegs immer sinnvoll. Vielmehr ist es klug sich zunächst dahingehend beraten zu lassen, welche Regelungen das Gesetz vorsieht um sodann abzugleichen, ob dies den eigenen Wünschen und der eigenen Situation entspricht, oder ob im individuellen Fall von diesen gesetzlich vorgegebenen Regeln abgewichen werden soll: soll davon abgewichen werden, so ist ein Ehevertrag sinnvoll

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Kanzleileitung Bitter Hildesheim

Gegenfrage: Ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll? So vielfältig, wie die Antwort auf diese Frage - je nach Lebenssituation - ausfallen kann, kann auch die Antwort auf die gestellte Frage ausfallen.

Mit einem Ehevertrag regeln sich die Folgen einer Trennung/Scheidung. Dies sorgt für Klarheit für beide Ehegatten, was grundsätzlich zu befürworten ist.

Bei der Vertraggestaltung sollte auf ausgewogene Regelungen Wert gelegt werden, die keinen Ehegatten einseitig benachteiligen, denn ansonsten kann die Unwirksamkeit der Regelungen drohen, und damit ist dann letztlich keinem der Ehegatten geholfen.

In bestimmten Situationen, z.B. in Falle einer Unternehmerehe oder bei Immobilienbesitz, ist ein Ehevertrag unablässlich.

Aber auch dann, wenn Ehegatten einen Kinderwunsch haben und sich nicht darauf verlassen wollen, dass die Regelungen nach Gesetz und Rechtsprechung ihren persönlichen Vorstellungen einer gerechten Lastenverteilung entsprechen, sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Hier ist es z.B. möglich, den nachehelichen Unterhalt zu gestalten und dabei festzulegen, ob und wann den betreuenden Ehegatten eine Erwerbspflicht trifft, ob der Unterhaltsanspruch befristet oder der Höhe nach begrenzt ist, etc.

Zusammengefasst kann man also festhalten, dass ein Ehevertrag in den meisten Fällen sinnvoll ist und in jedem Fall vor Eheschließung Ehegatten sich diesbezüglich beraten lassen sollten.

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Antwort von Andrea Schendel .
Inhaber Schendel Knieriem Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB Schwetzingen

Das gesetzliche System ist auf Halbteilung ausgelegt, sodass alles, was innerhalb der Ehe erworben wurde, in eine Bilanz eingestellt wird und dann rechnerisch geteilt wird.

Leider passt das zum Einen nicht für alle Lebenssituationen und zum Anderen gibt es natürlich Einzellfälle, in denen sich die Berechnung nicht wie bebsichtigt auswirkt.

Gerade wenn ein Ehepartner Schenkungen und Erbschaften während der Ehe gemacht hat oder wenn ein Ehegatte über Immobilienvermögen verfügt, kann es durchaus Sinn machen, vor der Eheschließung gemeinsam mit dem zukünftigen Partner darüber nachzudenken was beide Eheleute als fair erachten und die verschiedenen Beispielsfäll,e die zu erwarten sind, durchzuspielen.

Sinnvoll ist es alleine um späteren Beweisschwierigkeiten vorzubeugen, das jeweilige Anfangsvermögen festzulegen.

Auch minimalinvasiv eEingriffe können oft sinnvoll sein. Dabei muss es nicht immer gleich die Gütertrennungsein.

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