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Antwort von Andrea Schendel .
Inhaber Schendel Knieriem Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB Schwetzingen
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Grundsärtlich kann zuviel bezahlter unterhalt bei Kindes- und Ehegattenunterhalt nicht zurückgefordert werden, es sei denn dieser Unterahlt wurde bezahlt aufrund falscher Angaben des vermeindlich Unterhaltsberechtigten. Dazu gibt es Einzelfallgestaltungen, dei dazu führen können.
Dies beispielsweise dann, wenn kindesunterhalt bezahlt wurde, obschon das Kind bereits eigene Einnahmen aus einer Ausbildungsvergütung hat und dies dem Unterhaltsverpflichteten nicht mitgetteilt hatte.
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