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Grundsätzlich darf man 450 Euro pro Monat hinzuverdienen ohen, dass die Rente gekürzt wird. Für 2 Kalendermonate im Jahr darf man sogar 900 Euro hinzu verdienen. Natürlich sind die Regelungen zum Mindestlohn zu beachten. Bei einem höheren Hinzuverdienst werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell in Anhängigkeit des Verdienstes der letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn berechnet. Diese stehen auch im Rentenbescheid.
Die Höhe des Hinzuverdienstes bei Erwerbsminderungsrenten hängt zum einen davon ab, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Bei vollen Erwerbsminderungsrenten gibt es eine starre Verdienstgrenze von derzeit 450 Euro pro Monat, alle anderen Hinzuverdienstgrenzen bei der teilweisen und vollen Erwerbsminderungsrente werden individuell berechnet und hängen grundsätzlich von der Höhe Ihres Verdienstes in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn ab.
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