Antworten:
Zunächst müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüült sein, d. h. innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Leistungsfall müssen für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der 5Jahreszeitraum verlängern.
Dann müssen die medizinischen Voraussetzungen erfüüllt sein. Bei einem Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird eine volle Rente gezahlte, bei einem Leistungsvermögen von 3 aber weniger als 6 Stunden wird die halbe Rente gezahlt. Sollte der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gelten, würde auch bei einem Leistungevemögen von 3 bis unter 6 Stunden die volle Rente gezahlt.
Es ist zu beachten, dass alleine auf die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ankommt, nicht darauf welcher Beruf ausgeübt und welche Qualifikation erworben wurde. Ebenfalls unbeachtlich ist es, ob es freie Arbeitsplätze gibt oder nicht.