Was ist der Unterschied zwischen halber und voller Erwerbsminderungsrente?

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Partner Steffen Arndt Nürnberg

Die volle Erwerbsminderungsrente setzt ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraus, die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es bei einem Leistungsvermögen von 3 aber weniger als 6 Stunden. Außerdem gibt es bei einem Leistungsvermögen von mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt.

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Greven

Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Wer mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

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