Antworten:
Die Voraussetzungen für eine Rente mit 63 sind, je nach Altersrentenart, die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren oder 35 Jahren.
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen nicht alle Zeiten hinzu, wie bei der Wartezeit von 35 Jahren. Zur 45-jährigen Wartezeit zählen unter anderem Beitragszeiten, Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten, oder aber auch freiwillige Beiträge, sofern wenigstens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen im Rahmen des Erwerbslebens vorhanden sind.
Zudem hängt die Gewährung einer Rente mit 63 noch vom jeweiligen Geburtsjahrgang ab.
Die Voraussetzungen sind 45 Jahre Wartezeit, hierzu zählen Beitragszeiten, Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten.
Freiwillige Beiträge zählen nur dann, wenn für mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I zählen in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht. Weiter muss das Geburtsjahr 1952 oder früher sein.
Für die jüngeren Jahrgänge wird der Rentenbeginn schrittweise auf 65 Jahre angehoben
Weitere Fragen zum Thema Rentenberatung
2 Antworten