Über welche Bereiche erstreckt sich die Rentenberatung?

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Antwort von Richard Rath .
Frankfurt (Oder)

Das Beratungsspektrum einer Rentenberatung ist sehr groß. Es reicht von der Prüfung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung über die Prüfung der Beitragshöhe bis zur Prüfung verschiedener Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente oder eine Teilhabeleistung. Hierbei ist stets eine sogenannte Wartezeit zu erfüllen.

Es gibt für verschiedene Leistungen auch verschiedene Wartezeiten. Besonders relevant sind hierbei die sogenannte 3/5-Belegung für eine Erwerbsminderungsrente oder auch die Besonderheiten der 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die vor 1953 Geborenen einen abschlagsfreien Eintritt in die Altersrente mit 63 ermöglicht.

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollte auch die Feststellung eines Grades der Behinderung geprüft werden, um ggf. den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente zu ermöglichen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Insbesondere der Übergang oder das Überlappen von verschiedenen Sozialleistungsansprüchen (Alg I, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente) führt nicht selten zu Problemen. Vor allem bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen lohnt sich eine frühzeitige Beratung, um verschiedene Gestaltungsoptionen abzuwägen oder präventiv mit Hilfe von Teilhabeleistungen gegenzusteuern.

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Antwort von Dr. Michael Ritzau .
Bielefeld

Rentenberater bieten eine ganzheitliche Beratung im Sozialversicherungssystem. Die Beratung beeinhaltet alle sozialrechtlichen Themen mit Bezug zur Rente. So können Sie von Rentenberatern in Schwerbehinderten-, Krankengeld-, Verletztengeld oder Betriebsrentenangelegenheiten vertreten werden. Eine Rentenberatung beeinhaltet vor allem die Abklärung möglicher Rentenarten und Abklärung alternativer Leistungsarten. Dabei geht es aber nicht nur um die reine Beratung. Rentenberater können Ihre Ansprüche notfalls im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren bis zum Landessozialgericht durchsetzen.

Die Beratung von Rentenberatern erstreckt sich dabei nicht nur auf die gesetzlichen Altersrenten, Hinterbliebenenrenten oder Erwerbsminderungsrenten. 
Als Spezialist für fast alle Entgeltersatzleistungen bietet der Rentenberater Informationen über alternative Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld usw. Dabei erfolgt eine Analyse ob einem andere Entgeltersatzleistungen zustehen und wie sich diese Leistungen auf spätere Renten auswirken.  Auch wird geklärt sich die Inanspruchnahme der alternativen Entgeltersatzleistungen wirtschaftlich lohnt oder nicht.

Rentenberater sind auch die erste Anlaufstelle wenn es darum geht eine Altersvorsorge aufzubauen. Rentenberater können errechnen wie viel Rente einem aus der gesetzlichen Rente heute zusteht und wie sich die Rentenhöhe entwickeln wird. 
Weiterhin können grundlegende Beratungen über mögliche Anlageformen durchgeführt werden. Da Rentenberater unabhängig sind, werden hier niemals Versicherungen verkauft oder spezielle Produkte empfohlen.

Bei der Rentenberatung können auch verschiedene Leistungen miteinander verglichen werden. Tritt eine lang laufende Arbeitsunfähigkeit ein, so erhalten gesetzlich krankenversicherte regelmäßig Krankengeld. Doch wird aus dieser Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit, dann ist die Frage wann der richtige Zeitpunkt für einen Rentenantrag ist. Dabei sind die Rentenkürzungen auch als Abschläge mit den Auswirkungen und der Höhe der einzelnen Entgeltersatzleistungen zu vergleichen. Oftmals ist es für den Betroffenen günstiger das Krankengeld weiter zu beziehen, jedoch sollte man dies gut durchrechnen lassen und das Rentenkonto klären lassen.

Für eine unabhängige Rentenberatung muss es das Bestreben, alle möglichen Rentenformen und Entgeltersatzleistungen miteinander zu vergleichen und die günstigste Rentenform für Sie auszurechnen.

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Antwort von Immo B. Heinrich .
Präsident Nürnberg

Rentenberater bedürfen der Erlaubnis des jeweiligen örtlich zuständigen Amtsgerichts. In dieser Erlaubnis ist geregelt, inwieweit die sozialrechtlichen Themen gerichtlich bzw. außergerichtlich beraten werden dürfen. Es gibt noch "Altregelungen" der Rentenberatung, welche auf bestimmte Bereiche der berufsständischen Versorgung und betrieblichen Altersversorgung beschränkt sind. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesverband für Rentenberater.

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