Antworten:
Ein Anspruch auf Krankengeld kann während der Arbeitslosigkeit erst nach einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen entstehen, da die Agentur für Arbeit verpflichtet ist, für die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitslosengeld fortzuzahlen.
Sofern die Krankheit noch nicht ausgeheilt ist und je nach Anbieter können Sie bis zu einem halben Jahr noch Krankengeld beziehen. Länger geht es definitiv nicht, es sei denn, Sie haben die Aussicht auf eine neue Tätigkeit kurz nach Auslaufen des Tagegeldes. Hier gibt es ein Urteil gegen die DKV, die einem Juristen, der auf Jobsuche war, das Tagegeld streichen wollte. Da er belegen konnte, dass er in naher Zukunft wieder einer Tätigkeit nachgehen wird, entschied das Gericht für ihn
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