Antworten:
Ja, denn hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen bei Erkrankung des Kindes Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Nein. Das Krankentagegeld versichert den Versicherungsnehmer bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn ihr Kind erkrankt ist, könnten Sie sich beurlauben lassen aber das ohne Bezug von Tagegeld. Mir ist kein anderer Fall bekannt.
3 passende Publikationen von Frank Dietrich