Antworten:
Krankengeld erhalten Sie im Regelfall 78 Wochen innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren aufgrund derselben Erkrankung.
Die Unterscheidung liegt darin, ob Sie gesetzlich oder privat Tagegeld berechtigt sind. Das gesetzliche Tagegeld ist auf 78 Wochen beschränkt und setzt dann aus. Sollte zuvor eine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, sind Sie ausgesteuert. Aus diesem Grunde sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die dann einen Einkommensersatz darstellt. Die private Tagegeldversicherung leistet, bis Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit eintritt. Ein fester Zeitrahmen ist hier nicht vorgedacht
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