Kann ich mich als Selbständiger / Freiberufler gegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit versichern und macht das Sinn?

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Antworten:

Foto von Dr. Robert Heimbach
Antwort von Dr. Robert Heimbach .
Dr. Heimbach Rechtsanwälte Berlin

Zur Krankenversicherung:

In Deutschland besteht seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist (pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert) hat die Pflicht, sich privat gegen das Krankheitskostenrisiko zu versichern, sprich: einer PKV beizutreten.

Da die PKV oftmals teuer ist/wird, kann es individuell sinnvoll sein, den bestehenden gesetzlichen KV-Status zu überprüfen einschließlich der Möglichkeiten einer Aufnahme in die GKV.

Selbständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsesetz pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung.

Arbeitslosenversicherung:

Für Selbständige besteht die Möglichkeit, sich bei der Bundesagentur für Arbeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Weiterversicherung spätestens 3 Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erfolgt und Vorversicherungszeiten erfüllt sind. Der Umfang der selbständigen Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen.

Ich bin Rechtsanwalt und verweise auf das Impressum meiner Homepage

http://www.ra-heimbach.com/impressum

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Antwort von Frank Dietrich .
Inhaber Berlin

Gegen Arbeitslosigkeit zu versichern ist mir persönlich fremd, es sei denn, Sie zahlen Beiträge in den deutschen Rentenversicherungsträger. Gegen Krankheit zu versichern ist sogar Pflicht, sofern Sie in Deutschland gemeldet sind. Achtung: Die PKV ist nicht grundsätzlich der bessere Weg. Eine solche Überlegung will ganz in Ruhe getroffen werden und ist nur dann der wirklich bessere Weg, wenn sie per einem der drei Anbieter, mit denen wir heute, begründet durch die angebotenen Leistungen, ins Gespräch gehen können, einen Vertrag schließen. Die Beitragsanpassungen unterliegen übrigens denen der GKV.

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Antwort von Dr. Sabine Hahn .
Geschäftsführer Dr. Sabine Hahn I Agile Coach Köln

Innerhalb der ersten 12 Monate nach Gründung können sie sich freiwilling bei der Arbeitslosenversicherung melden, m.E. absolut empfehlenswert und vor allem zunächst auch sehr günstig (rund 45 Euro pro Monat).

Die Krankenversicherung ist ein MUSS und insofern nicht freiwillig. Bitte informieren sie sich hier unbedingt zeitnah!

 

Viel Erfolg!

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Antwort von Karl H. Jaquemot .
Inhaber Betriebsberatung Jaquemot Aachen

Ja man kann beides versichern. Und bei der KV ist es m.E. ein MUSS! Zunächst freiwilllig in der gesetzlichen KV zu bleiben geht z.B. gut, dort reicht eine entsprechende Mitteilung, dass man ab ...(Datum)... selbständig wird und freiwillig versichert sein möchte.

Gegen Arbeitslosigkeit ist eine Weiterversicherung möglich, wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet. Hier ist v.a. zu bedenken, wie hoch oder gering die Gefahr des Scheiterns ist. Denn ein schneller Ausstieg aus der Alo-Versicherung ist dann nicht mehr so leicht möglich.

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