Wie wirkt sich die DSGVO auf PR und Kommunikation aus?

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Antwort von Stephan H. Gursky .
Inhaber TextIT - EDITor & MORE Wörth

Ich denke, wie bei vielen anderen Neuerungen wird sich der Markt rund um die DSGVO auch wieder beruhigen.

Wer in der PR mit Partnern elektronisch kommuniziert, wird diese allein durch die DSGVO sicher nicht verlieren. Persönliche Kontakte bleiben ja stets persönliche Kontakte. Daher werden sie einen bestehenden und gepflegten Kontakt wohl in den seltensten Fällen nur wegen der DSGVO abbrechen.

Aber Ordnung muss sein, allein um Abmahnern zuvor zu kommen.

Wer einen relativ anonymen E-Mail Newsverteiler hat, sollte, wie bei anderen Mailingdiensten, das double opt-in aktualisieren lassen. Das hat nebenbei den Vorteil, dass sozusagen die "Karteileichen" mal ausgefiltert werden, einfach dadurch, dass sie eben nicht mehr einwilligen, Informationen elektronisch zu erhalten.

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Antwort von Bianca Dausend .
Geschäftsführerin Dausend Beratung - Die Unternehmensberatung! Schwerte

Gut, denn Unternehmen müssen sich nun gezwungenermaßen über Kundenansprache gezielter strukturieren und die Nutzungsketten klarer benennen. Dies führt häufig zu klarer strukturierteren Kommunikationsprozessen mit besser verwertbareren Ergenissen. Chance statt Frust!

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Antwort von Dr. Klaus Meffert .
Geschäftsführer IT Logic GmbH Idstein

Im Online-Bereich ist bei Marketern der Facebook Pixel besonders beliebt. Hierzu ist anzumerken:

Nach gängiger Auffassung darf er weiterhin verwendet werden. Allerdings muss der Nutzer eine Abwahlmöglichkeit (Opt-Out) angeboten bekommen. Außerdem darf der erweiterte Abgleich nicht verwendet werden. Für Custom Audiences sollte die Einwilligung der jeweiligen Nutzer vorliegen (was faktisch kaum möglich ist, weshalb Custom Audiences bis auf Weiteres ab dem 25.05. nicht mehr verwendet werden sollten).

Ansonsten gilt ganz generell:

Email-Werbung und Telefonwerbung ist ohne vorige Einwilligung des Nutzers NICHT erlaubt (und war es auch jetzt schon nicht). Kunden dürfen allerdings bespielt werden, solange Sie vorher über Ihr Widerrufsrecht und die Datenschutzregeln aufgeklärt wurden, sie nicht widersprochen haben und es sich um ähnliche Waren oder Dienstleistungen handelt.

Die Einwilligung muss explizit erfolgen, bei Kontaktformularen etwa in Form einer Checkbox, die der Nutzer anhaken muss. Das war bisher nicht so streng.

Werbung per Briefpost ist weiterhin erlaubt, solange der Adressat der Zusendung nicht widerspricht. Außerdem hat jeder ein Recht zu erfahren, woher ein Werbetreibender die Adressdaten des kontaktierten haben.

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