Antworten:
Steuerberater fragen...
Rechtsbehelf einlegen...
danach ggf. Klage beim Finanzgericht / BFH...
Je nach Umfang (Höhe der strititgen Beträge) lohnt sich das...
Kosten für Steuerberater sind zu erwarten...
Geschäftsführer RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter Denkendorf/Stuttgart
Vor Ergehen eines Steuerbescheides und in einer Betriebsprüfung durch detaillierte fachliche Stellungnahme, evtl. auch zum Sachverhalt, danach mittels Einspruchs und/oder (Sprung-)Klage zum Finanzgericht.
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In dem man zunächst die juristische Lage prüft bzw. durch eine Steuerberater prüfen lässt und dann (je nach Sachlage) Einspruch oder klage erhebt.
In dieser Allgemeinheit lässt sich so eine Frage natürlich nicht umfassender beantworten. Mir ist jedoch unklar, wie man eine Frage in dieser Allgemeinheit überhaupt stellen kann. Bei konkreteren Fragen kann man sich gern an mich (mg@Akad-Stb.de) als Steuerberater wenden.
Geschäftsführender Gesellschafter WOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH Aachen
Es kommt darauf an, in welchem Verfahrensschritt wir uns befinden. Liegt ein Bescheid vor, ist der EINSPRUCH das erste Mittel der Wahl. Hier ist zwingend auf Fristen zu achten (i.d.R. ein Monat nach Bekanntgabe). Während einer Betriebsprüfung oder nach Abschluß einer Betriebsprüfung ist es wieder der ergehende Änderungsbescheid, gegen den Sie vorgehen müssen. Bei diesem Schritt sollte stets ein "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden, damit der mit der steitigen Steuerfrage verbundene Nachzahlungsbetrag nicht fällig wird.
Das Finanzamt entscheidet über Einsprüche mit Einspruchsentscheidung. Hiergegen kann beim Finanzgericht vorgegangen werden. Auch hier sind Fristen zu beachten.
Leider kann ich nur sehr allgemein antworten, da nicht bekannt ist, in welchem Verfahrensschritt Sie sich befinden. Erwägen Sie bitte, ob Sie einen Steuerberater als Experten hinzuziehen möchten.
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