Antworten:
Bei einem steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren sollte man einen Steuerberater hinzuziehen. Bevor der Auftrag erteilt wird, sollte man nachfragen, ob dieser in Rechtsbehelfsverfahren Erfahrung hat, da nicht jeder Steuerberater solche Verfahren führt.
Ansonsten ist es ratsam, einen Fachanwalt für Steuerrecht zu beauftragen.
3 passende Publikationen von Jürgen Möthrath
Weitere Fragen zum Thema Steuerrecht
1 Antwort