Wir stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit oder sind es vielleicht schon. Fresh Money ist nicht mehr vorhanden und auch so nicht in Sicht - gibt es überhaupt noch eine Chance?

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Antwort von Rüdiger Hildebrandt .
Experte für Unternehmenssteuerungssysteme Rüdiger Hildebrandt München

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist u.a. eine sorgfältige Analyse der Ursache/n und ein tragfähiges Konzept: d.h. es wurde professionell erstellt und es kann damit dauerhaft Geld verdient werden. Der geschickte Profi wird damit und in Kombination mit den Tools Stillhalteabkommen, Moratorium, außergerichtlicher Vergleich, etc. und einer gehörigen Portion Verhandlungsgeschick und natürlich auch Glück eine unmittelbar bevorstehende Zahlungsunfähigkeit abwenden können. Garantien gibt es keine. Dieser Profi oder Experte sollte den weiteren Prozess unbedingt begleiten. Er spricht die Sprache der Banken und der anderen Gläubiger und weiß auch wie sie ticken. Und er weiß wie es in den Unternehmen läuft und manchmal auch nicht läuft. Er ist der Mittelsmann und Ansprechpartner für alle Beteiligten. Er ist Manager von Außen, bzw. Interim und mit verantwortlich für die Umsetzung des Konzeptes. In dieser Situation wird ein Experte gebraucht, der die Gefährlichkeit solcher Situationen kennt und zu beherrschen weiß. Und zwar so einer, der seine Erfahrungen auf der „Brücke“ der Unternehmen als „Lotse“ neben dem Unternehmer gesammelt hat, als es galt, mit den Unternehmen durch schwierige Fahrwasser zu kommen. Diese Leute kosten deutlich mehr, sind aber wesentlich preiswerter als .... Sie haben noch weitere Fragen, die Sie diskret, auf einfache Weise, bequem per Telefon und vor allem kostengünstig geklärt haben möchten? Klicken Sie den Link/Namen.

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1 passende Publikation von Rüdiger Hildebrandt

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Antwort von Alfred Körbitz .
Rechtsanwalt HKM Rechtsanwälte München

Falls Sie schon zahlungsunfähig sind, sollten sie schnellstens zum Insolvenzgericht gehen und einen Antrag stellen.

Falls Ihr Unternehmen keine juristische Person (GmbH, AG oder Gmbh & Co KG) ist, besteht keine Insolvenzantragspflicht, was nicht heisst, dass ein Antrag nicht empfehlenswert ist.

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Antwort von Ulli Engelmann .
Verhandlungsexperte Mediator Engelmann GbR Chemnitz

Es scheint 5 vor 12 zu sein. Sind Sie Unternehmer oder Privatperson, betrifft es eine Kapitalgesellschaft? Je nach Antwort sind verschiedenen Strategien vonnöten. Bei der Kapitalgesellschaft sind zudem strafrechtliche Belange zu beachten.

Sehen Sie sich zudem mal präventiv im Internet die §§ 17-19 InsO an, um Ihre Situation näher einzuordnen.

Unter dieser Rubrik „Insolvenz“ gibt es bereits Fachartikel, die Ihnen ebenfalls weiterhelfen können.

Eine Insolvenz lässt sich erfahrungsgemäß dann vermeiden, wenn Sie nunmehr zeitnah mit einem tragfähigen Vergleichskonzept außergerichtlich auf alle Gläubiger zugehen. Dies wird von den Gläubigern immer dann bevorzugt, wenn diese durch eine Insolvenz schlechter gestellt wären als mit Ihnen einen einvernehmlichen Vergleich zu schließen. Wenn die Gläubiger da auch auf den Großteil ihrer Forderungen verzichten müssten.

Wir haben als Verhandlungsexperten auf diesem Gebiet hier schon Vergleichsvereinbarungen über lediglich 1,5 % der Forderungen verhandelt. Jeder Einzelfall ist auch nur individuell zu klären. Dennoch...

Ja, es gibt eine Chance, vor Insolvenz das Problem dauerhaft zu klären.

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