Wie lange haften Bauunternehmer und Handwerker für Schäden oder Mängel?

2 Expertenantworten: Foto von Dr. Peter Hammacher Foto von Dr. Andreas Neumann

Antworten:

Foto von Dr. Peter Hammacher
Antwort von Dr. Peter Hammacher .
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter Dr. Peter Hammacher Heidelberg

Mängelansprüche unterliegen der Verjährung. Sie beginnt bei Bauleistungen mit der Abnahme und endet - wenn nichts anderes vereinbart ist, z.B. durch Vereinbarung der VOB/B - nach 5 Jahren.

Wichtig: die Frist kann sich durch bestimmte Umstände verlängern ( Hemmung ) oder ganz anders berechnet werden ( arglistige Täuschung ).

Wer Ansprüche geltend machen will sollte dies immer zeitnah auf den Weg bringen; wer auf Verjährung spekuliert, sollte genau hinsehen !

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

3 passende Publikationen von Dr. Peter Hammacher

Cover zu Stahlbauarbeiten und Metallbauarbeiten
Cover zu Prüf- und Hinweispflichten, Bauvertrag – Werkvertrag – Werklieferungsvertrag
Cover zu Kommentar zur DIN 18335 Stahlbauarbeiten
Foto von Dr. Andreas Neumann
Antwort von Dr. Andreas Neumann .
Rechtsanwalt Münster

Die Dauer der Haftung für Baumängel hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zunächst sind die Vertragsunterlagen zu prüfen. Sind AGB einbezogen, insbesondere die VOB/B mit den kürzeren Frsiten? Sodann ist die Abnahme für den Beginn der Gewährleistungsfristen oftmals entscheidend. Im Falle verdeckter Mängel kann es zu einer Verlängerung der Haftung kommen.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

1 passende Publikation von Dr. Andreas Neumann

Cover zu Barrierefreiheit und Bauwerkssicherheit im neuen Bauordnungsrecht


Weitere Fragen zum Thema Baurecht