Wer kann seit dem 1.Juli 2014 mit 63 in Rente gehen?

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Antwort von Frank Golfels .
Greven

Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann seit dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen.

Einige Zeiten werden jedoch nicht mitgezählt: U.a. Schulbesuch und Studium, der Bezug von Arbeitslosenhilfe oder ALG II, der Bezug von Arbeitslosengeld in den beiden letzten Jahren vor Rentenbeginn (außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers) und Zeiten, die wegen eines Rentensplittings oder Versorgungsausgleichs zugerechnet werden.

Für die Jahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Die 1964 oder später Geborenen können diese Rente erst mit 65 beziehen.

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