Antworten:
Eine gute Frage, die auch gut beantwortet werden sollte. Nach meiner Kenntnis gibt es noch offiziellen Erhebungen, Abfragen, die zu einem Ergebnis geführt haben. Insofern kann ich hierzu keine verlässliche Antwort geben. Und spekulieren möchte ich bei diesem Thema nicht.
Zur Umsetzung - ich darf hier leider keine Werbung machen.
Das BRSG ist kein Gesetz mit einzelnen Rechtspflichten. Erhebliche Regelungen in 7 verschiedenen Kernbereichen führen zu erheblichen Aufklärungs- und Informationspflichten des Arbeitgebers:
- Prüfung und Information über den steuerlichen Dotierungsrahmen
- Prüfung und Information über den sozialversicherungsrechtlichen Dotierungsrahmen
- Prüfung der Vervielfältigungsregel bei Abfindungen und sozialrechtliche Würdigung des Ausscheidungsgrundes
- Prüfung der Vervielfältigungsregel für die Nachzahlung bei entgeltfreien Zeiten
- Prüfung der arbeitsrechtlichen Regelung bei der Förderung von Geringverdienern in Verbindung mit der evtl. Rückzahlung von Zuschüssen
- Umsetzung der neuen Riesterförderung bei Bestandszusagen
- Aufklärung und Information der Mitarbeiter, welche von den Rahmenbedingungen der erhöhten Grundsicherung betroffen sind.
Wenn mir Jemand mindestens 20 % der Arbeitgeber vorstellt, die das geschafft haben ziehe ich meinen Hut.