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Aus meiner Sicht gibt es Unterschiede zwischen den Arbeitgebern. Mein Tipp; Nachfrage im Lohnbüro / Gehaltsabrechnung oder beim Personalrat. Die kennen die individuelle Antwort.
Hierzu ist zunächst zu prüfen, um welchen öffentliche Dienst es sich handelt bzw. welcher Tarifvertrag gilt. Im allgemeinen Sprachgebrauch fallen auch noch oft Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bahn, der Post, von kirchlichen oder caritativen Trägern (z. B. Diakonie, AWO) darunter.
Im Geltungsbereich des TVöD gilt der TVFlexAz. Hierin wird unterschieden in Altersteilzeit auf Grund einer Arbeitgeberentscheidung ohne Rechtsanspruch und Altersteilzeit auf Grund eines Rechtsanspruchs der Beschäftigten im Rahmen einer Quote. Voraussetzung ist in jedem Fall ein Mindestalter von 60 Jahren und eine Höchstdauer von 5 Jahren. Daneben gibt es aber auch noch Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit (sog. FALTER-Modell). Ansonsten orientieren sich die Regelungen im Wesentlichen am Altersteilzeitgesetz. Auf Grund der Quoten ist hier immer eine Betrachtung im Einzelfall notwendig.