Antworten:
Ich möchte gegenüber Herrn Stammberger gern etwas weiter ausholen.
Denn "Förderung" bezieht sich ja auf mehrere Sachverhalte. Auch in derzeit Angestellter könnte ja "unverschuldet" arbeitslos werden und dann als Empfänger von ALG einen Ausstieg in die Selbständigkeit mit Gründungszuschuss anstreben, um so eine Anschubfinanzierung für den privaten Bedarf der ersten Monate zu erhalten.
Weitere Förderung gibt es als Beratungszuschuss (hier in NRW heißt es "Beratungsprogramm Wirtschaft" für die Beratung VOR der Gründung), NACH der Gründung gibt das BAFA Beratungszuschüsse http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Förderung der Investitionsbedarfe bei Gründung sind dann der nächste Schritt: Da stehen zahlreiche Kreditprogramme zur Verfügung (z.B. KfW-Startgeld für Gründungen mit Bedarf bis 100.000 €), die durch Zinssubvention und Laufzeitgestaltung gründerfreundlich aufgebaut sind. (Z.B. mit Zinsen von z.Zt. 2,6% bei 10 Jahren Laufzeit und zwei tilgungsfreien Jahren am Anfang). Hier muss ein Businessplan erstellt werden, um den Bedarf zu begründen und die Erfolgsaussicht zu belegen.
Dann gibt es noch zahlreiche Regionalförderprogramme, die natürlich je nach Region in Deutschland unterschiedlich ausfallen. Hier sollte z.B. bei der regionalen IHK oder HWK oder auch einer Sparkasse oder VR-Bank nachgefragt werden, um weitere Hinweise zu erhalten.
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Es gibt generell keinen (Rechts-)Anspruch an Förderung bei Existenzgründung. Es gibt unterschiedlicher Förderprogramme, deren Berechtigung bzw. Zugang jedoch definitiv individuell geprüft werden sollte. Wenden sie sich an die IHK oder einen seriösen Gründungsberater ihrer Kommune.
Viel Erfolg!