Kann man Gründungskosten (wie z.B. Visitenkarten, Logoentwicklung etc.) steuerlich absetzen?

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Antworten:

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Antwort von Marc D. Sommer .
Dozent PFH Private Fachhochschule Göttingen Emmendingen

Kosten für die Ingangsetzung eines GeschäftsbeTriebes sind steuerlich dann anzusetzen, wenn diese eindeutig zuordenbar sind.

 

 

 

 

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1 passende Publikation von Marc D. Sommer

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Antwort von Martina Wirth .
Executive Coach coach4success Wien

Ja, unbedingt in der Vorgründungsphase Rechnungen, Belege, alles an Ausgaben sammeln - am besten in einer chronologischen Übersicht und in einem Ordner ablegen .... auch wenn Sie Ihre Kunden oder Geschäftspartner im Cafe bewirten - Beleg mitnehmen!

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Antwort von Michael D. G. Wandt .
Direktor Fördermittelmanagement WABECO Fördermittelberatung BDU Reiskirchen

Kosten sind Kosten und werden mit den Einnahmen verrechnet. Damit sind sie nicht von der Steuer absetzbar, da keine anfällt.

Die Absetzbarkeit in der Einkommensteuer geht nur, wenn es keine Einnahmen gibt und die Kosten zu einem gewerblichen Verlust führen. Dann kann man das vom zu versteuernden Einkommen absetzen, wenn man steuerbares Einkommen hat.

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Inhaber Marcus Kemper Bottrop

Jede Gründung verursacht Vorkosten. Es gibt eine Menge an möglichen Ausgaben die Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen sollten.

Sie besuchen Seminare, kaufen Fachliteratur und erste Ware oder Betriebsausstattungen, lassen das zukünftige Büro oder Geschäft schon renovieren. Im Gründungsprozess lassen Sie sich professionell von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater begleiten und erstellen ggf. kostenpflichtig einen Businessplan um Fördermöglichkeiten auszunutzen und Kreditmittel zu akquirieren. Auch die Werbeagentur hat vielleicht schon den ersten Auftrag zur Logo- und Visitenkartengestaltung bekommen während der Webdesigner Ihnen erste Entwürfe der Homepage vorlegt.

Gründungskosten sollten von Ihnen mittels Belegen nachgewiesen werden können und sich zeitnah auf die Gründung beziehen.

Einlagen von ehemals privat angeschaffter Ware oder Betriebsausstattung ist mittels der Dokumentation über einen Eigenbeleg möglich. Hier haben Sie dann natürlich keinen Vorsteuerabzug mehr. Auch Kosten im Jahr vor der Investition können ggf. noch Einzug in die laufende Steuererklärung finden; hier haben Sie ggf. eine Kulanz seitens des Finanzamtes bei insgesamt eher  geringeren Summen. Eine offene Korrespondenz mit dem Finanzamt ist in diesem Fall zu empfehlen.

Stolperfallen können beispielswiese zu hohe Gründungskosten bei einer GmbH sein (Gläubigerschutz bezüglich des Stammkapitals). Vielleicht drückt man Sie auch in die Beweispflicht weil die Gründung gescheitert ist und Sie die Plausibilität der angefallenen Kosten nachweisen müssen um den Verlust steuerlich anerkannt zu bekommen.

Auch die Gewerbeanmeldung kann eine Hürde darstellen. Gewerberechtlich sind i.d.R. die Verluste aus den entstandenen Vorbereitungshandlungen erst ab dem Beginn der angemeldeten Tätigkeit anrechenbar. In der Beratungspraxis lässt sich häufig die Unkenntnis dieser Regelung bei den Gründern feststellen. Gerade bei Immobilienprojekten kann dieses eine schmerzhafte Erfahrung sein.

Ein vorheriges Beratungsgespräch vor Gründung mit dem (Steuer-)Berater seines Vertrauens sollte daher im Rahmen eines Erstgespräches immer geführt werden.

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Geschäftsführer Dr. Sabine Hahn I Agile Coach Köln

Ja, definitiv, all diese Kosten - im übrigen auch die sogenanntne Vorgründungskosten, sofern im selben Kalenderjahr - können sie steuerlich geltend machen.

Aus meiner Sicht gibt es im Internet sehr viel kostenfreie Beratung diesbezüglich. Aber am Besten beraten sind sie nur und ausschließlich mit einem Steuerberater.

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