Für was brauche ich einen Steuerberater und was kann ich selbst machen?

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Antwort von Michael Dagit .
Geschäftsführender Gesellschafter WOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH Aachen

Provozierend geantwortet können Sie bis zur Klage beim Finanzgericht komplett Ihre Steuerangelegenheiten selbst regeln.Über ELSTER lassen sich Daten -wie gefordert- elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Viele Arbeitnehmer ohne komplexe Probleme (Auslandsaufenthalte, Arbeitszimmer ja/nein, Unterstützung von Angehörigen im Ausland, Behinderung und Hausumbau etc) erledigen deshalb ihre Einkommensteuererklärung schon weitestgehend selbst.

Etwas schwieriger wird es bei Selbständig Tätigen und Gewerbetreibenden.

Fragen rund um das Thema LOHNABRECHNUNG können Lebensqualität fressen, wenn man sich mit den Krankenkassen beharken muß. Fehler -gerade mit Blick auf das Mindestlohngesetz- können richtig teuer werden. Hier stellt sich die Frage, ob man sich lieber auf das eigene Unternehmen konzentrieren will oder versucht, einen teuer erkauften Euro zu sparen.

Sinnvoller ist hingegen im Bereich der BUCHHALTUNG die eigene Mitarbeit. Es gibt Buchhaltungsprogramme, die der Steuerberater einlesen kann. Einige Berater (z.B. die Kanzlei, für die ich tätig bin) haben auch eigene Lösungen, die Belegerfassung ohne Tiefenkenntnisse in Buchhaltung möglich machen.

Der Jahresabschluss ("Bilanz") oder die Einnahme- Überschußrechnung ist letztlich das Ergebnis der Buchhaltung, ergänzt um Abschlussbuchungen. Hier ist mehr Fachkenntnis im Steuerrecht gefragt. Es lohnt wenig, den Steuerberater mit dieser Aufgabe zu beauftragen, aber die betrieblichen Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Gwewerbesteuer) selbst erledigen zu wollen. Optisch sind das nur wenige Zahlen, die einzutragen sind. Faktisch wird der Steuerberater stets eine Gesamtkalkulation vornehmen. Entfallen diese Punkte, müssen die Restarbeiten nicht deutlich günstiger ausfallen.

Soweit zum Basisgeschäft.

Als Steuerberater sehe ich mein Tätigkeitsfeld etwas umfassender als nur die vorstehenden Aufgaben.

Im Bereich der Existenzgründung / Sanierung / Insolvenzprüfung ist Rat vom Steuerberater notwendig. All diese Bereiche haben steuerrechtliche Folgen und sollten nicht selbst gelöst werden. Einige Fehler in diesen Unternehmensphasen sind unumkehrbar und in der Folgezeit richtig teuer.

In die Betriebsorganisation greift der (gute) Steuerberater ebenfalls ein, weil er für die GoBD (früher GDPdU) eine Verfahrensdokumentation erstellen kann. Diese ist für Klein- und Großbetriebe ab 1.1.2015 Pflicht. Spürbar wird dies bei den sog. bargeldintensiven Betrieben (Gastronomie, Taxen, Einzelhandel...), welche bereits heute intensiver vom Finanzamt geprüft werden. Es ist hier ratsam, den Steuerberater auch nach der Ordnungsmäßigkeit des Kassensystems zu befragen. Ab 1.1.2017 muß dies zu 100% den GoBD entsprechen. Andernfalls drohen empfindlich hohe Nachzahlungen.

Jede Form des Betriebsübergangs, ob nun im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge oder Unternehmensverkauf, berührt steuerrechtliche Themen, zu denen Beratung gefordert werden sollte.

Es ist möglich, bei vorstehenden Themen ohne einen Steuerberater zu arbeiten. Allerdings ist das nicht vernünftig.

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Antwort von Dr. Sabine Hahn .
Geschäftsführer Dr. Sabine Hahn I Agile Coach Köln

Ob bzw. für welche Dinge sie einen Steuerberater benötigen, hängt vor allem davon ab, wieviel Zeit und Aufwand sie selbst in administrative Dinge wie Steuern investieren möchten und können. Der Aufwand hierfür ist nicht zu unterschätzen. Andererseits hat es auch Vorteile, seine Zahlen bzw. Bilanzen selbst gut zu kennen.

Ich emfpehle meinen Klienten - in Abhängikeit von UNternehmensform und -größe - immer ein Kombination aus Steuerberater (High Level) und selber machen (Details).

 

MFG, Sabine Hahn 

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Antwort von Martina Wirth .
Executive Coach coach4success Wien

Kassabuch bzw. laufende Aufzeichnungen und Abheften der Belege (chronologisch) kann man sicher selbst erledigen; ist sogar empfehlenswert dies tagesaktuell zu führen, dann behält man auch den Überblick über seine Finanzsituation.

Wichtig: Umsatz ist nicht gleich Gewinn!

Für die steuerliche Veranlagung sind die Tipps, Tricks und Hinweise eines Steuerberaters zu empfehlen, jedoch sollte die Steuerersparnis nicht gleich dem Honorar sein!

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