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Meiner Meinung nach ist das ein freier Beruf.
Es ist eine beratende Tätigkeit. Wenn dazu noch ein Studienabschluß vorliegt, zB BWL oder Wirtschaftsingenieur ist es ganz klar ein freier Beruf. Die ganzen Coaching Typen sind auch Freiberufler.
Die freien Berufe sind in einem Katalog des Einkommensteuerrechtes gelsitet. Diese und diesen ähnliche Berufe sind die sogenannten Freiberufler. Sie zeichnen sich neben formalen Qualifikationen (i.d.R. Hochschulabschluss) auch durch persönliche Qualifikationen aus. Ein künstlerisch tätiger Freiberufler z.B. muss eine entsprechend hohe Gestaltugnshöhe seiner Kunst erbringen. Zum Thema Marketingberatung heißt das: Ist der Berater ein beratender Betriebswirt oder Ingenieur, dann geht er als Freiberufler durch. Einem Einzelhandelskaufmann würde das Finanzamt dagegen die Freiberuflichkei nciht zugestehen, der müsste wohl Gewerbe anmelden.
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