Antworten:
Nur wer als "Freiberufler" nach den sogenannten Katalogberufen Umsätze tätig muss kein Gewerbe anmelden. Sobald jedoch ein Zahnarzt noch ein Zahllabor betreibt muss er die gesamten Tätigkeiten anmelden. In der Praxis betreibt oft ein Angehöriger oder eine Kapitalgesellschaft das Zahnlabor, um bei diesem Beispiel zu bleiben.
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Vielleicht wollte der Fragesteller ja wissen, ab wann er Gewerbetreibender ist.
Das ist man dann, wenn man
- selbständig (also nicht scheinselbständig)
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- dauerhaft und nachhaltig, also mit Wiederholungsabsicht
Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet.
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