Antworten:
Auch wenn es banal klingt: Die Einhaltung der DSGVO. Dazu zählt auch die Einhaltung von Fristen. Lebensläufe und Bewerbungen dürfen nicht beliebig lange archiviert werden.
Auch wenn es banal klingt: Die Einhaltung der DSGVO. Dazu zählt auch die Einhaltung von Fristen. Lebensläufe und Bewerbungen dürfen nicht beliebig lange archiviert werden.