Wie kann eine optimale Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung in mittelstäündischen Unternehmen erreicht werden?

5 Expertenantworten: Foto von Thomas Kaufmann Foto von Immo B. Heinrich Foto von Steffen Arndt
...

Antworten:

Foto von Thomas Kaufmann
Antwort von Thomas Kaufmann .
Geschäftsführer DHK Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH Duisburg

Die optimale Gestaltung der bAV im Mittelstand berücksichtigt personalpolitische und Arbeitnehmer Interessen.

Diese sind zu Beginn nicht immer deckungsgleich, um aber die wichtigsten Ziele der Betriebsparteien herauszuarbeiten und einen Konsens herzustellen ist es notwendig die Betriebsparteien "abzuholen". Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen, wir bevorzugen Workshops, um dieses Ziel zu erreichen.

Auf diese Weise wird verhindert, dass durch die "optimale" Lösung aus dem Elfenbeinturm die personalpolitischen oder die Arbeitnehmer Interessen verfehlt werden.

Ziel dieser Workshops ist ein Pflichtenheft für eine Versorgungsregelung/Versorgungsordnung/Betriebsvereinbarung. Anschließend erfolgt eine Ausschreibung, sofern die bAV durch einen externen Versorgungsträger finanziert werden soll.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

2 passende Publikationen von Thomas Kaufmann

Cover zu Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen
Cover zu Die neue Betriebsrente
Foto von Immo B. Heinrich
Antwort von Immo B. Heinrich .
Präsident Nürnberg

Die optimale Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung beginnt mit wesentlichen Schritten:

1. Schritt: Analyse des HR Bereiches und der HR- bzw. Unternehmensziele

2. Schritt: Feststellen der Wünsche des Arbeitgebers

3. Schritt: Feststellen der Bedürfnisse der Mitarbeiter z. B. durch eine Umfrage

4. Schritt: Erstellen eines Konzeptes, welches alle Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung umfasst, in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater, Rechtsanwalt und ggf. Versicherungs- und Finanzvermittler des Mittelstandsunternehmens.

5. Schritt: Implementieren des Konzeptes:
- Aufklärung der Mitarbeiter
- Einrichten der Versorgung

6. Betreuungs- und Anpassungsphase an die Rechtslage:
Bestehende Versorgungen müssen auf die neue Rechtslage angepasst werden. Aktueller Bedarf entsteht durch die EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Thomas Pochadt
Antwort von Thomas Pochadt .
Senior Kundenbetreuer Hamburg

Ohne genaue Kenntnis der konkreten Umstände, wie z.B. Ziele des Unternehmens, Ziele der Mitarbeiter, was ist bereits im Unternehmen vorhanden etc., fällt eine bedarfsgerechte Antwort sehr schwer.

 

Wählen Sie einen Partner aus, der u.a. bei folgenden Punkten eine Expertise nachweisen kann:

 

  1. Rechtssichere Gestaltung
    Prüfung und ggf. Anpassung der bestehenden Verträge und laufende Anpassung an sich ändernde Rechtsprechung bei der neu einzurichtenden Versorgungsordnung (vgl. sogenannte „Nahles-Rente“ – welcher Anpassungsbedarf ergibt sich).
  2. Hohe Teilnahmequote
    Werben Sie im sog. „war for talents“ mit Ihrem Versorgungswerk. Weisen Sie die Bewerber auf die hohe Teilnahmequote der Mitarbeiter am Versorgungswerk hin. Eine hohe Teilnehmerzahl ist ein Indiz für eine hohe Attraktivität des Versorgungswerkes.
  3. Digitale Verwaltung
    Reduzieren Sie Ihre internen Verwaltungsaufwendungen indem Sie einen Partner wählen, der Ihnen ein Höchstmaß an Verwaltungsaufgaben abnimmt, Sie gleichzeitig und jederzeit Zugriff auf aktuellste Daten haben. Hübscher Nebeneffekt dabei: Sie haben mehr Spielraum für einen höheren Arbeitgeberzuschuss, den Sie positiv kommunizieren können.

 

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

1 passende Publikation von Thomas Pochadt

Cover zu Zeitwertkonten
Foto von Steffen Arndt
Antwort von Steffen Arndt .
Partner Steffen Arndt Nürnberg

Das kommt darauf an ob man das aus der Perspektive des Betriebs oder des Arbeitnehmers betrachtet. Grundsätzlich ist aber anzumerken, dass auch nicht versicherungsförmige Durchführungswege mit in die Überlegungen mit einbezogen werden sollen. Im Falle vo Entgeltumwandlung ist unbedingt darran zu denken, dass die Betriebsrenten in voller Höhe Beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sind, wenn man gesetlich krankenversichert ist. Die Beiträge machhen rund 18% der Rente aus. Weiter werden bei Entgeltumwandlung ja auch die Ansprüche an die gesetzliche Rente geringer. Beides miteinander muss die Betriebsrente erst mal ausglichen. Hier lohnte es sich nicht nur eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung nicht nur bis zum Rentenbeginn anzustellen, sondern auch die Zeit ab Beginn des Ruhestandes zu berücksichtigen.

Für mittelständische Unternehmen sollten die Modelle flexibel und haftungsarm sein. Hier hat das Betriebsretenstärkungsgesetz etwas nach gebessert, fraglich ist jedoch ob man Arbeitnehmer dafür gewinnen kann, wenn es keine Garnatien gibt. 

Insgesamt ist zu bemerken, dass es ja nunmehr 6 Durchführungswege und 3 verschiedene Zusagearten gibt, so dass eine pauschale Antoert auf die Frage nicht seriös gegeben werden kann.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Oliver Velleman
Antwort von Oliver Velleman .
TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung A.S. Assekuranz Service GmbH Grünwald

Die Frage ist schnell zu beantworten, allerdings werden dazu weitere Informationen benötigt.

Wir als bAVProfis geben unseren Kunden nur maßgeschneiderte Betriebsrenten an die Hand. Nicht den Standard, den Versicherungsgesellschaften herausgeben und die erhebliche Probleme langfristig für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereiten.

Werden diese Fragen beantworten können wir ein Grundgerüst darlegen. Das ersetzt keine persönliche Beratung:

1) Was will der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung erreichen?
     a) Nur Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
     b) Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zur Betriebsbindung für Mitarbeiter
         I) Welche Budget ist pro Mitarbeiter eingeplant?
         II) Sollen hier unterschiedliche Gruppen von Mitarbeitern versorgt werden?

2) Gibt es einen Betriebsrat und / oder Tarifvertrag und welchen?

3) Will der Arbeitgeber einen bilanzberührenden oder einen bilanzneutralen
     Durchführungsweg?
     a) Sind zusätzliche Kosten erwünscht (z.B. PSV Beitrag, Gutachten, Verwaltungskosten)

4) Welche Leistungen sollen die Mitarbeiter erhalten?
     a) Altersrente
     b) Kapitalwahlerecht
     c) Hinterbliebenenversorgung
     d) Leistungen bei Erwerbs- bzw Berufsunfähigkeitsleistung 

5) Soll eine digitale Verwaltung aufgrund der Arbeitgeberinformationspflichten umgesetzt
     werden?

6) Soll nur das versicherungsrechtliche über die Versicherungslösung umgesetzt werden oder
     wird ein Full-Service mit Diesntleistungen und arbeitsrechtlichen Themen gewüsncht? 

7) Welche Leistungen wünscht der Arbeitgeber und welches Budget hat er p.a. für die
    Gestaltung seiner betrieblichen Altersversorgung geplant.

 

LG

Ihre bAVProfis.de

Oliver Velleman

 

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

1 passende Publikation von Oliver Velleman

Cover zu Neuer Arbeitgeber - Was muss ich beim Arbeitgeberwechsel und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beachten?


Weitere Fragen zum Thema Betriebliche Altersversorgung