Antworten:
Maßgebliche Faktoren für den Erhalt einer abschlagsfreien Rente ab 63 sind die Erfüllung spezieller Wartezeiten und der Geburtsjahrgang.
Schwerbehinderte, also mit einem GdB von 50 oder höher, können bspw. eine abschlagsfreie Rente mit 63 erhalten, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und die Betroffenen den Geburtsjahrgängen bis einschließlich dem Jahr 1951 zugeordnet werden können.
Das kommt auf die Wartezeit an. Bei Geburtsjahrgängen 1952 und älter und 45 Jahren Wartezeit gibt es die Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge. Für Schwerbehinderte (ab GdB 50) gilt eine Wartezeit von 35 Jahren und ein Geburtsjahrgang von 1951 oder früher.