Antworten:
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden von der Bundesregierung jährlich neu festgelegt. Derzeit beträgt im Jahr 2015 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 72.600 € im Jahr im Bundesgebiet West, umgerechnet sind dies 6.050 € im Monat; in den neuen Bundesländern liegt diese derzeit bei 62.400 € im Jahr, pro Monat 5.200 €.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt und beträgt derzeit 6.050 Euro pro Monat bzw. 72.600 Euro pro Jahr, im Beitrittsgebiet 5.200 Euro monatlich bzw. 62.400 Euro jährlich.
Wer in der Knappschaft rentenversichert ist, für den gilt 7.450 Euro pro Monat bzw. 89.400 im Jahr und im Beitrittsgebiet 6.350 Euro monatlich bzw. 76.200 Euro jährlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt.
2015 beträgt sie 72.600 € (6.050 € mtl.) in den alten und 62.400 € (5.200 € mtl.) in den neuen Bundesländern.