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Antwort von Dr. Peter Hammacher .
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter Dr. Peter Hammacher Heidelberg
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Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen., § 651a Abs.1 BGB
Der Reisevertrag kommt also mit dem Reiseveranstalter, nicht mit dem Reisebüro zustande.m Anders könnte es sein, wenn Reiseveranstalter und Reisebüro zusammenfallen.
Achtung: Das Reisebüro kann trotzdem wegen Beratungsfehlern oder sonstigen Verstößen gegen Prüf- und Hinweispflichten haften, z.B. § 241 BGB.
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