Wer ist Vertragspartner im Reisevertrag: Reiseveranstalter oder Reisebüro?

1 Expertenantwort: Foto von Dr. Peter Hammacher

Antworten:

Foto von Dr. Peter Hammacher
Antwort von Dr. Peter Hammacher .
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter Dr. Peter Hammacher Heidelberg

Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen., § 651a Abs.1  BGB

Der Reisevertrag kommt also mit dem Reiseveranstalter, nicht mit dem Reisebüro zustande.m Anders könnte es sein, wenn Reiseveranstalter und Reisebüro zusammenfallen.

Achtung: Das Reisebüro kann trotzdem wegen Beratungsfehlern oder sonstigen Verstößen gegen Prüf- und Hinweispflichten haften, z.B. § 241 BGB.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

3 passende Publikationen von Dr. Peter Hammacher

Cover zu Stahlbauarbeiten und Metallbauarbeiten
Cover zu OLG Hamm: Auftraggeber muss Werkstattpläne nicht überprüfen lassen
Cover zu Stoffpreisgleitklausel im Stahlbau


Weitere Fragen zum Thema Reiserecht