Welche Compliance-Pflichten hat die Unternehmensleitung?

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Antwort von Prof. Dr. Peter Fissenewert .
Partner Buse Heberer Fromm Berlin

Die Unternehmensleitung einer Gesellschaft ist verpflichtet, das Unternehmen so zu organisieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen internen und externen Vorschriften und Verfahren eingehalten werden. In diesem Rahmen besteht das immer stärker werdende Erfordernis der Implementierung eines CMS.

Die Notwendigkeit zur Einhaltung gesetzlicherBestimmungen und sonstigen Rechtsvorschriften durch Unternehmen ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Gesetze einzuhalten sind. Unternehmen und Unternehmensleitungsind über die Paragraphen §§ 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Werden entsprechende Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen verletzt oder nicht ergriffen, kommt es also zu Gesetzesverstößen aus dem Unternehmen, können Unternehmensleitung und auch das Unternehmen selbst mit Bußgeldern oder Strafen bis zu 10 Mio. EUR sanktioniert werden. Macht sich beispielsweiseein Mitarbeiter des Unternehmens durch Korruptionstrafbar, so droht dem Unternehmen neben einer etwaigen zivilrechtlichen Klage auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da die Geschäftsleitung ihre Organisations- und Aufsichtspflicht verletzt hat. Die Nichteinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Rechtsvorschriften kann zu Unternehmensstrafen, Bußgeldern oder Gewinnabschöpfung des durch den Gesetzesverstoß erzielten Gewinns führen. Ein CMS dient dem Zweck, derartige Straftaten aus dem Unternehmen heraus zu vermeiden. Gerade Korruptionsprävention ist ein wichtiger Teil jedes CMS. Die Prävention wird erreicht, indem den Mitarbeitern interne Regelungen/Arbeitsabläufean die Hand gegeben werden, damit sie stets gemäß der damit vorgegebenen transparenten und klaren Organisationsstruktur handeln können. Diesem Zweck dienen auch die empfohlenen Compliance-Schulungen der Führungskräfte und Mitarbeiter sowie die regelmäßige Information und Kommunikation. Auch das Vermitteln der Unternehmenswerte zeigt den Mitarbeitern, dass das Unternehmen transparent und rechtskonform agiert, wobei nicht nur Grenzen gesetzt werden, sondern es auch stets auf ein moralisch und ethisch einwandfreies Verhalten ankommt.

Die Unternehmensleitung ist zuvorderst verpflichtet, all diese Verhaltensweisen vorzuleben. Diese Verpflichtung nennt man „tone from the top“. Der „tone from the top“, also das Bekenntnis des Vorstands, ist das Wichtigste. Dieses muss authentisch sein – kein Lippenbekenntnis, sondern mit Taten untermauert. Dazu gehört nicht nur das Vorleben der geforderten Verhaltensweisen, sondern auch eine konsequente Aufklärung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen. Andernfalls leidet die Glaubwürdigkeit des Unternehmens.

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Antwort von Dr. Wolfgang Schlaak .
Inhaber, Geschäftsführer WADS Consulting Halstenbek

Die Unternehmensleitung ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Unternehmen und sie selbst immer gemäß Recht und Ordnung handeln. Ausnahmen davon exisierten dabei nicht, es sei denn man handelt mit betrügerischer Absicht oder nimmt bestimmte nicht geahndete Verstöße hin... 

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Antwort von Regina Mühlich .
Geschäftsführerin AdOrga Solutions GmbH Gröbenzell

Man versteht darunter die Verpflichtung eines Unternehmens, sich an die vom Gesetzgeber und Aufsichtsgremien/-behörden formulierten Gesetze und Regeln halten und deren Einhaltung zu gewährleisten.

Man spricht von 8 Hautpfeldern:
- Exportkontrolle & Außenwirtschaft
- Wirtschaftsprüfung, Steuern, Finanz & Versicherung
- Wettbewerbsrecht & Marketing
- Umweltschutz
- Gesundheit HSE & Sichreheit
- Produktsicherheit, Qualitätsmanagement & --sicherung
- Datnschutz & IT-Sicherheit
- Arbeitsrecht & Antikorruption

Compliance zielt auf Risikomanagement. 
Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Risiko verbunden. Fehler führen i.d.R. zu einer Haftung der Geschäftsführung, sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Kunden, Gläubigern und sonstigen Dritten (extern).
Es drohen Schadensersatzansprüche, Bußgelder, Strafverfahren, Aufklärungskosten und Reputationsschäden.
→ präventiv und vorbeugend

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