Was muss auf meinem geschäftlichen Briefbogen stehen?

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Antworten:

Foto von Dr. Werner Antal
Antwort von Dr. Werner Antal .
Motivationscoach MTT-ANTAL, Managementtraining & -Therapie Wien

Zu den üblichen Angaben (Name. Adresse,.....) noch Mailadresse, Homepage, soziale Netzwerke und vor allem sollte eine Leitidee, ein Leitgedanken, ein Leitspruch, die/der ihr Unternehmerisches Handeln begleiet bezw. dominiert!

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1 passende Publikation von Dr. Werner Antal

Cover zu Auszug aus dem Projekt  "FÜHREN UNTER NEUER FÜHRUNG - anstehende Veränderungen souverän meistern“ - 2009
Foto von Harriet Lemcke
Antwort von Harriet Lemcke .
Geschäftsführerin Wentorf bei Hamburg

Auf einem geschäftlichen Briefbogen müssen neben dem Namen und der Anschrift des Unternehmens die Kontaktdaten (Telefon, Email, Fax), die Bankverbindung, die Handelsregisternummer und die Umsatzsteuernummer stehen. 

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Foto von Eva Mueller
Antwort von Eva Mueller .
Inhaberin Eva Mueller Kunstberatung Grünwald

Na das scheint doch ziemlich klar:
Name, Firma, Datum, Adresse, Kontoangaben - einprägsames Logo / Kennzeichen
alles auf adäquatem hochwertigen Papier
mit herausragendem Layout von hervorragender Grafik

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Foto von Karl H. Jaquemot
Antwort von Karl H. Jaquemot .
Inhaber Betriebsberatung Jaquemot Aachen

Manchmal muss es wohl doch mehr sein als die zuvor gesehenen Zweizeiler ;-)

Das hängt doch ganz vom Verwendungszweck des Briefbogens ab. Die Fragestellung klingt doch nicht nach "darf ich auch einen erfundenen Kunstnamen reindrucken" sondern eher nach klaren formalen Ansagen für bestimmte Verwendungszwecke.

So KANN bei einem nicht eingetragenen Unternehmen (eine GmbH z.B. hat durch Eintragung einen "Kunstnamen", einen erfundenen Namen) durchaus ein frei erfundener (und rechtlich nicht relevanter) "Firmenname" genannt werden. Ein MUSS allerdings ist der Name des persönlich haftenden Unternehmers mit Vor- und Nachnamen, denn der ist der Geschäftspartner und nicht beispielsweise die "Firma Blümchen" bei einem Floristik-Handel. Ähnliches gilt im Übrigen auch im Impressum einer Homepage.

Das gilt auch bei GbR's. Nicht die "Schreibblitz GbR" als Schreibbüro von Dissertationen oder Ähnlichem ist rechtlich relevant, sonder die Bezeichnung, die auch in der Gewerbeanmeldung steht, nämlich "Lieschen Müller und Peter Meier GbR".

Wird der Bogen für Rechnungen benutzt, dann sollte auch die Bankverbindung nicht fehlen mit IBAN und BIC, drauf stehen MUSS auch eine Steuernummer oder die USt-ID, um den Rechnungssteller als Unternehmer zu legitimieren.

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3 passende Publikationen von Karl H. Jaquemot

Cover zu Fördergelder (E-Book)
Cover zu Fördergelder
Cover zu Existenzgründung
Foto von Wolf Achim Wiegand
Antwort von Wolf Achim Wiegand .
Inhaber Wiegand & Wiegand - Die Auftrittsberater Hamburg

Firmenname, Name, Adresse, Kommunikationsdaten, Bankverbindung.

Mehr nicht.

Bloß nicht überfrachten - weniger ist mehr! Denn Understatement wirkt überlegen. 

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