Ist eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden rechtmäßig?

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Antwort von Hans Günter Reinhold .
Rechtsanwalt Hans Günter Reinhold Düsseldorf

Ja, aber erst ab 2 Monatsmieten§ 543 Abs. 2 Zif.3 BGB

Unterhalb dieses Betrages müssen weitere Vertragsverstöße im Mietverhältnis vorliegen.

Diese müssten nach § 543 Abs. 3 BGB vorher abgemanht worden sein

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