Ist eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden rechtmäßig?
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Ja, aber erst ab 2 Monatsmieten§ 543 Abs. 2 Zif.3 BGB
Unterhalb dieses Betrages müssen weitere Vertragsverstöße im Mietverhältnis vorliegen.
Diese müssten nach § 543 Abs. 3 BGB vorher abgemanht worden sein
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