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Sonderurlaub ist kein juristischer Begriff. Was ist genau gemeint damit? Zusätzliche Ferien: die wären bezahlt. Oder unbezahlter Urlaub? Der wäre (logischerweise) unbezahlt.
Beste Grüsse
M. Morad
Der Begriff Sonderurlaub ist nicht eindeutig bestimmt. Es kann sich um eine gesetzliche, tarifliche oder auch rechtlich unbestimmte Beurlaubung mit und ohne Bezüge handeln.
So ist die Frage leider nicht zu beantworten. Um welchen Sonderurlaub für welchen Anlass und für welche Person handelt es sich?
3 passende Publikationen von Norbert Warga
Sonderurlaub ist kein eindeutig geregelter rechtlicher Begriff und nicht im Bundesurlkaubsgesetz geregelt. In aller Regel versteht man darunter unbezahlten Urlaub. Einen generellen Anspruch gibt es nicht.
Es gibt einzelne Regelungen, so z.B. in § 28 TVöD ("Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgeltes Sonderurlaub erhalten.") oder z.B. in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe, wonach den ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätigen unter Umständen Sonderurlaub zu gewähren ist.
Grundsätzlich wird man sagen können: Sonderurlaub ist unbezahlter Uraub, auf den in der Regel kein Anspruch besteht.
1 passende Publikation von Mathias Wenzler
Das kommt darauf an in welchem Bereich man tätig.
Es kann sowohl den Fall vom bezahltem wie auch von unbezahltem Sonderurlaub geben.
Das kommt auf die entsprechende vertragliche /tarifvertragliche/betriebsverfassungsrechtliche Regelung an. Also als allererstes prüfen, ob es überhaupt eine Regelung zum Sonderurlaub gibt.
Ein Anspruch auf gesetzlichen Sonderurlaub kenne ich persönlich nicht, kann aber durchaus im öffentlichen Dienst gegeben sein.
Aus der Regelung läßt sich dann auch ablesen, wer einen Anspruch auf Sonderurlaub haben.
Dr. Jutta Glock
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