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Im Grunde sind alle Heilberufe davon betroffen (Ärzte, Zahnärzte, etc.) und auch die Rechtsberufe (Anwalt, Notar, Steuerberater, etc.) aber durch die übergeordneten EU Richtlinien sind viele Standesregeln und Bestimmungen nur mehr sehr abgeschwächt wirksam und teilweise gänzlich aufgehoben. Ich habe diese in meinem Buch zusammengefasst:
Die aktuellen Richtlinien für Werbung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte in Deutschland, Österreich, Schweiz
http://www.amazon.de/aktuellen-Richtlinien-Werbung-Presse-Öffentlichkeitsarbeit/dp/3848212528/
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Neben den Heilberufen insbesonders noch bei Rechtsanwälten!
Das zu Beachtende ist in den gesetzlichen und standesrechtlichen Bedingungen festgehalten und somit für Jedermann frei zugänglich!
Eine ziemlich weit gefasste Frage, deren Beantwortung so nicht möglich erscheint. Die Frage zielt in nahezu alle Branchen. Es handelt sich um sog. Werbeverbote. Werbeverbote gibt es für Medienanstalten wie für Rechtsanwälte, Notare, Ärzte und Apotheker, um nur die bekanntesten zu benennen. Es gibt sog. produktbezogene Kennzeichnungspflichten wie im Arzneimittel-, Pharma-, im Lebensmittel-, Elektro-, Textil- und im Kosmetikbereich. Auch diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollzähligkeit.
Es gibt des Weiteren absatzbezogene Regelungen wie HOAI, RVG, TKG etc. Hier handelt es sich zumeist um Fragen der Höchstpreis- und Mindestpreisvorschriften, aber auch um Preisbindung wie z. B. das Buchpreisbindungsgesetz.
Bei den Medien geht es oft um die Trennung von Werbung und Berichterstattung oder den Jugendschutz, bei Apothekern oft um Zugaben, bei Ärzten um kommerzielle Gesichtspunkte oder das berufliche Verhalten. Also ganz unterschiedlich sind die Fragen, die auftauchen und beantwortet werden wollen. Bei Lebensmitteln können es die gesundheitsbezogenen Aussagen sein. Alles im allem ein breites Spektrum möglicher konkreter Fragestellungen. Die Beantwortung erfordert Spezialisten. Keine Frage: Antworten geben die Unternehmensverbände, ggf. Labore etc., aber natürlich auch Juristen, die sich hier entweder schon spezialisiert haben oder bereit sind, sich vertieft in die Materie einzuarbeiten.
Wegen der Heterogenität der Branchen und der ganz unterschiedlichen Fragestellungen und oft sehr speziellen Antworten dazu kann man kein allgemeingültiges Kurzstatement darüber abgeben, was es jeweils zu beachten gilt. Das ist bei den Werbeverboten für Anwälte und Steuerberater wieder anders als bei Ärzten und Apothekern und wieder anders bei produktbezogenen Angaben, für die Sonderregelungen bestehen.
Philipp Fürst
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