Darf eine Autoreply-Mail Werbung enthalten?

3 Expertenantworten: Foto von Dirk Wolf Foto von Philipp Fürst
...

Antworten:

Foto von
Antwort von .

Eine Autoreply-Mail sollte keine Werbung enthalten.

Hierzu gibt es zwar unterschiedliche Meinungen in der Literatur als auch in der Rechtsprechung. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, fügt Autorespondern keine Werbung hinzu. Ich würde aufgrund der doch bestehenden Abmahnungsgefahr auf Werbung in automatisch generierten Antwort E-Mails verzichten.


Unerlaubte Zusendung von Werbe-E-Mails ist Eingriff in Persönlichkeitsrecht – auch bei Werbung in Autoreplys bzw. automatisch generierten Eingangsbestätigungen

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Dirk Wolf
Antwort von Dirk Wolf .
Geschäftsführer skriptura dialog systeme GmbH Hannover

Hallo,

das würde ich unbedingt vermeiden. Sie können nicht garantieren, dass diejenigen, die Ihnen eine Mail schreiben, bei Ihnen dem Erhalt von Werbung per E-Mail zugestimmt haben. Und eine Autoresponse-Mail mit Werbung ist eben eine E-Mail, die Werbung enthält. Also: Finger davon lasen ;-)

Herzliche Grüße

Dirk Wolf

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Philipp Fürst
Antwort von Philipp Fürst .
Rechtsanwalt Kanzlei Philipp Fürst Bremen

Es ist höchstrichterlich entschieden (BGH, Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 134/15), dass eine gegen den zuvor geäußerten Willen des Empfängers automatisierte (sogenannte Autoreply-Mail) übersandte E-Mail mit Werbezusatz eine Verletzung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers verletzt.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

3 passende Publikationen von Philipp Fürst

Cover zu Abschlussschreiben zeitlich nach Zugang der Abschlusserklärung
Cover zu Gewährleistungsmarke
Cover zu wettbewerbliche Eigenart


Weitere Fragen zum Thema Werberecht