Antworten:
Eine Autoreply-Mail sollte keine Werbung enthalten.
Hierzu gibt es zwar unterschiedliche Meinungen in der Literatur als auch in der Rechtsprechung. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, fügt Autorespondern keine Werbung hinzu. Ich würde aufgrund der doch bestehenden Abmahnungsgefahr auf Werbung in automatisch generierten Antwort E-Mails verzichten.
Hallo,
das würde ich unbedingt vermeiden. Sie können nicht garantieren, dass diejenigen, die Ihnen eine Mail schreiben, bei Ihnen dem Erhalt von Werbung per E-Mail zugestimmt haben. Und eine Autoresponse-Mail mit Werbung ist eben eine E-Mail, die Werbung enthält. Also: Finger davon lasen ;-)
Herzliche Grüße
Dirk Wolf
Es ist höchstrichterlich entschieden (BGH, Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 134/15), dass eine gegen den zuvor geäußerten Willen des Empfängers automatisierte (sogenannte Autoreply-Mail) übersandte E-Mail mit Werbezusatz eine Verletzung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers verletzt.
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