Antworten:
Von ganz entscheidender Bedeutung ist, dass die Möglichkeit der Rechtswahl von allen beteilgten Rechtsordnungen, insbesondere den Rechtsordnungen der Vertragsparteien anerkannt wird. Es gibt Länder, die überhaupt keine Rechtswahl gestatten. Viele Länder wie zB Brasilien gestatten eine Rechtswahl nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Zudem ist darauf zu achten, dass die Rechtswahl-Vereinbarung rechtlich wirksam getroffen wird. Auch hierzu werden international unterschiedliche Ansätze vertreten. Die Beachtung dieser Voraussetzung ist besonders wichtig, wenn die Rechtswahl in einer Klausel Allgemeiner Geschäftsbedingungen geregelt ist da die Rechtswahl dann nur wirksam ist, wenn auch die AGB rechtlich wirksam Vertragsinhalt geworden wurden.
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Das wesentliche ist, welches Recht zur Anwendung kommt. Dabei ist vor allem wichtig zu prüfen, ob der Vertrag unter das internationale Privatrecht (IPR) fällt, das im EGBGB geregelt wird, und ob eventuell z.B. internationales Kaufrecht Anwendung findet.
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