Antworten:
„Wollen – Wissen – Können – Dürfen – Warten“
führen in der Kombination immer zum Erfolg
Sich als ehrbarer Beirat oder Aufsichtsrat empfehlen zu dürfen, ist der Höhepunkt jeder beruflichen Karriere. Denn das Mandat erfordert herausragende fachliche und persönliche Kompetenzen. Doch wie kommt man zu der besonderen Ehre für die verantwortungsvolle Aufgabe berufen zu werden? Welche Maßnahmen mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten selbst ergreifen können, um sich für einen Ruf ins Aufsichtsgremium aktiv ins Gespräch zu bringen, zeigt mein neues Buch unter http://www.ruter.de/?p=4099
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Naja, in einem ersten Schritt muss man die Gesellschafter des Unternehmen kennen oder Ihnen empfohlen werden. Die Gesellschafter wiederum werden dann nur Personen zum Beirat/Aufsichtsrat ernennen, die sie für die Entwicklung ihres Unternehmens für sinnvoll und zielführend halten. Folglich "kann man es nicht werden", sondern wird dazu ernannt.
Aufsichtsratsmitglied kann man in mitbestimmten Unternehmen werden, d. h. es muss sich um eine Kapitalgesellschaft mit mehr als 500 Mitarbeitern handeln. Zu unterscheiden sind die Regelungen für GmbHs und Aktiengesellschften (AG). Sonderformen lasse ich hier weg (KG auf Aktien, Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, Genossenschaften).
Vertreter der Mitarbeiter in Aufsichtsräten werden nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (für Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 aber weniger als 2.000 Mitarbeitern) bzw. nach dem Mitbestimmungsgesetz (für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern) gewählt.
Vertreter der Anteilseigner werden von der Gesellschafterversammlung der GmbH bzw. von der Aktionärsversammlung (Hauptversammlung) gewählt.
Die Bestellung von Beiräten in Unternehmen ist gesetzlich nicht geregelt, es sind freiwillige Einrichtungen der jeweiligen Anteilseigner, soweit sie nicht der Mitbestimmung unterliegen.